Internationale Zuständigkeit bei Streitigkeit aus Bauprojekt
In der folgenden Entscheidung geht es um die (internationale) Zuständigkeit bei Streitigkei-ten aus grenzüberschreitenden Bauprojekten. Unklarheit herrscht über die Frage, ob Erfüllungsort für Planungsleistungen (maßgeblich für die Zuständigkeit) der Ort der Erbrin-gung der charakteristischen Leistung ist oder der Ort an dem das Bauwerk ausgeführt wird. Endgültig entscheiden wird der OGH erst, wenn der EuGH in einem eine ähnliche Konstellation betreffenden Vorabentscheidungsverfahren seine Rechtsansicht abgegeben hat — bis dahin bleibt das Verfahren unterbrochen.