Klauselprozess: Stornoabzug und Zession
Sowohl die Lebensversicherungsklausel über den Stornoabzug bei Rückkauf als auch die Zessionsregelung sind unzulässig.
Sowohl die Lebensversicherungsklausel über den Stornoabzug bei Rückkauf als auch die Zessionsregelung sind unzulässig.
Für die Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Ansprüchen durch die Eigentümergemeinschaft ist eine wirksame Abtretung nach § 18 WEG ausreichend. Eine Überprüfung der internen Willensbildung bzw. der bestehenden Verfügungsberechtigung wird seitens des Gerichtes nicht vorgenommen und ist für die Frage der Aktivlegitimation vorderhand nicht relevant.