
Abbestellung eines Bauerwerks durch Konsumenten Wann muss Werkunternehmer Ersparnis erläutern (§ 27a KschG)?
Wenn es zur Stornierung eines Bauwerkes kommt, dann hat der Unternehmer den Verbraucher darüber zu informieren, was er sich infolgedessen erspart hat. Das ist auch dann der Fall, wenn nur ein Teil des vereinbarten Werklohns geltend gemacht wird. Der Verbraucher muss spätestens im Verfahren einwenden, was der Unternehmer zusätzlich hätte erwerben können und was daher noch vom Werklohn abzuziehen sei.