Keine Koordinierungspflicht des Bauherrn für Professionistenleistungen
Die Entscheidung beschäftigt sich damit, ob es eine Koordinierungspflicht des Werkbestellers der vom Auftraggeber beauftragten Professionisten gibt. Anlass für die Befassung mit dieser Werkbestellerpflicht sind Wasserschäden durch die Ausführung von HKLS-Installationen (Heizung, Kühlung, Lüftung, Sanitär) und Trockenbauarbeiten bei einem Wohnbauprojekt.