Zustandekommen des Versicherungsvertrages – Pseudomakler
Ein Pseudomakler ist ein Vermittler, der zum Versicherer in einem solchen wirtschaftlichen Naheverhältnis steht, das es zweifelhaft erscheinen lässt, ob er in der Lage ist, überwiegende Interessen des Versicherungsnehmers zu wahren (§ 44 VersVG). Der Umstand, dass ein Makler in einer Sparte immer denselben Versicherer wählt, macht ihn noch nicht zu einem Pseudomakler.