Teil 1: Fehlende Einigung über Nebenpflichten verhindern den Vertragsabschluss nicht
Die Einigung der Parteien über die wesentlichen Vertragspunkte (essentialia negotii) ist für einen rechtswirksamen Vertragsabschluss ausreichend. Das Nachverhandeln über nicht wesentliche Vertragsbestandteile steht einem bindenden Vertragsabschluss nicht entgegen.