Wer ist aller mitversicherter Arbeitnehmer?
Als mitversicherte Arbeitnehmer sind auch Personen anzusehen, mit denen der VN keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, wenn sie eine betriebliche Tätigkeit wie dessen eigene Arbeitnehmer ausüben, sie in den versicherten Betrieb organisatorisch eingegliedert sind und dem Weisungs- und Aufsichtsrecht des VN unterliegen, auch wenn dies nur vorübergehend geschieht