Fälligkeit und Verjährung in der Rechtsschutzversicherung
In der Rechtsschutzversicherung beginnt die Verjährung zu jenem Zeitpunkt zu laufen, zu dem sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für den Versicherungsnehmer so konkret abzeichnet, dass er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss, deretwegen er die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen will.