Schrauben in der Gartenmauer: Rechtsmissbräuchliches Unterlassungsbegehren
In diesem Rechtsstreit ging es um eine Gartenmauer zwischen zwei Eigengärten in einer Wohnhausanlage, die von einer Nachbarin errichtet wurde und an der von der benachbarten Wohnungseigentümerin (auf deren Seite) Natur-steinplatten angebracht und ein Schlauchabroller angeschraubt wurden.