Unfall trotz geplanten Bewegungsablaufs
Liegen die in Art 6.2 UD00 (Verrenkungen, Zerrungen, etc) genannten körperlichen Verletzungen vor, besteht Versicherungsschutz ohne Hinzutreten der in Art 6.1 UD00 (Unfallbegriff) geforderten weiteren Voraussetzungen. Der Unfallversicherer hat sich für keine einschränkende Formulierung entschieden.