Gescheiterte Anfechtung eines ablehnenden Beschlusses wegen Treuwidrigkeit
Die Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses wegen behaupteter Treuwidrigkeit ist grundsätzlich ultima ratio. Weiters muss der ablehnende Beschluss, um anfechtbar zu sein, im Interesse der Gesellschaft unbedingt notwendig und eine „Zustimmung“ auch für den widerstrebenden Gesellschafter zumutbar sein.