Thema: Rücktritt

Rechtsmissbräuchlicher Abruf einer Bankgarantie

Rechtsmissbräuchlicher Abruf einer Bankgarantie

Sinn einer abstrakten Bankgarantie ist es, „erst nach erfolgter Zahlung zu streiten“: Dem Begünstigten soll eine sichere und durch Einwendungen nicht verzögerte Zahlung gewährleistet werden. Ein rechtsmissbräuchlicher Abruf der Garantie ist dennoch nicht erlaubt. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn die Garantie abgerufen werden soll, obwohl evident ist, dass kein Anspruch mehr besteht.

Verzug mit Abschlagszahlungen

Verzug mit Abschlagszahlungen

Die Klägerin beauftragte die Beklagte mit Bohrarbeiten. Es wurden monatliche Abschlagzahlungen vereinbart. Die Beklagte stellte aufgrund des Verzuges der Klägerin mit der Bezahlung der Abschlagszahlung – entgegen der Weisungen der Klägerin – ihre Arbeiten ein. Der OGH befasst sich in der folgenden Entscheidung mit der Frage, ob die Beklagte im Lichte des § 1170 ABGB und des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 1052 ABGB dazu berechtigt war.