Thema: Risikoausschluss

Klausel Rechtsschutzbegrenzung nach Vertragsbeendigung so zulässig

Klausel Rechtsschutzbegrenzung nach Vertragsbeendigung so zulässig

Der Risikoausschluss, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Deckungsanspruch vom VN später als 2 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags geltend gemacht wird, es sei denn der VN macht den Deckungsanspruch nach Kenntnis des Versicherungsfalls iSv § 33 VersVG unverzüglich geltend, ist nicht ungewöhnlich. Der Kausalitätsgegenbeweis ist nicht zulässig.

Nachbesserungs­begleit­schäden in der Betriebs­haftpflicht­versicherung

Nachbesserungs­begleit­schäden in der Betriebs­haftpflicht­versicherung

Der zusätzliche Versicherungsschutz der Nachbesserungsbegleitschädenklausel beruht auf der Überlegung, dass der Werkunternehmer bei Verbesserung seines mangelhaften Gewerks in vielen Fällen im Rahmen von Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten zwangsläufig Gebäudeteile oder sonstige Sachen des Werkbestellers beschädigen muss und dieses Risiko zusätzlich versichern will.