Amtshaftungsklage nach Bauverfahren: Greift die Bauherrenklausel?
Amtshaftungsansprüche, die aufgrund vermeintlich rechtswidriger Gerichtsentscheidungen in Baumängelprozessen geltend gemacht werden, fallen ebenso unter die Bauherrenklausel und sind somit von der Deckung durch die Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.