Die Übertragung der Treugeberstellung eines GmbH-Anteils
Bei treuhändig gehaltenen GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt auch die Übertragung der Treugeberstellung der Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG (also Notariatsaktspflicht).
Bei treuhändig gehaltenen GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt auch die Übertragung der Treugeberstellung der Formpflicht des § 76 Abs 2 GmbHG (also Notariatsaktspflicht).
In diesem Rechtsstreit ging es um eine Gartenmauer zwischen zwei Eigengärten in einer Wohnhausanlage, die von einer Nachbarin errichtet wurde und an der von der benachbarten Wohnungseigentümerin (auf deren Seite) Natur-steinplatten angebracht und ein Schlauchabroller angeschraubt wurden.
Die Prüfung, ob ein wichtiger Grund für eine Abberufung von Stiftungsorganen vorliegt (§ 27 Abs 2 PSG), hat unter den Gesichtspunkten des Funktionierens der Privatstiftung zu erfolgen. Soll ein Organwalter abberufen werden, muss darauf geblickt werden, ob dieser überhaupt über die Kompetenzen verfügt, auf das Funktionieren der Privatstiftung einzuwirken.
Die Verweigerung der Zustimmung zu einem Antrag auf Änderung der Bauplatzerklärung ist nicht rechtsmissbräuchlich, solange die Motive für die Weigerung lauter sind. Hierzu zählen auch bereits drohende Nachteile.
Grundsätzlich ist nur der Text der Garantieerklärung für die Interpretation maßgeblich. Für eine Abweichung vom eindeutigen Wortsinn der Garantieerklärung bedarf es massiver Anhaltspunkte.
Treuepflicht kann dazu führen, dass ein Gesellschaftsvertrag geändert werden muss – in diesem Fall muss die Mehrheitsgesellschafterin zustimmen, dass im Gesellschaftsvertrag einer GmbH zu Gunsten der Minderheitsgesellschafterin ein Entsendungsrecht für ein Aufsichtsratsmitglied verankert wird. Allerdings ein Pyrrhussieg!
In einem Syndikatsvertrag ist vereinbart, dass für Strukturänderungen die Zustimmung des Minderheitsgesellschafters erforderlich ist (Beispiele sind nur demonstrativ aufgezählt). Ein Gesellschafterausschluss nach dem GesAusG stellt laut OGH eine solche Strukturänderung dar.
Ob bzw. allenfalls welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Durchführung der Bucheinsicht einzuhalten sind, ist nicht zum Gegenstand des zivilrechtlichen Titels zu machen. Die Spanne von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr kann branchenübergreifend als übliche Bürozeit für die Bucheinsicht angesehen werden.
Die Ausübung des Bucheinsichtsrechts eines GmbH-Gesellschafters durch Bevollmächtigte ist im Allgemeinen nur mit Einverständnis der anderen Gesellschafter zulässig, ohne deren Einverständnis dann, wenn der Gesellschafter zB wegen längerdauernder Erkrankung oder dauernder Abwesenheit nicht selbst Einsicht nehmen kann.
Unternehmensgewinne sind gemäß § 81 Abs 1 Z 3 Ehegesetz der Aufteilung entzogen, solange sie nicht in eheliche Ersparnisse umgewidmet werden, wobei eine solche Umwidmung auch dann vorliegen kann, wenn Gewinne in einer Privatstiftung angespart werden.
Die Abberufung eines dem Mitgesellschafter zugehörigen Aufsichtsratsmitglieds verstößt gegen die Treuepflicht, wenn dadurch bezweckt werden soll, den langjährigen Geschäftspartner zu entmachten und auszubooten.
Syndikatsvertragliche Pflichten können zwar nicht schlechthin zu Treuepflichten umetikettiert werden, es können aber die Treuepflichten mittels einem omnilateralen Syndikatsvertrags konkretisiert werden.
Bei der Entlastung der Komplementär-GmbH durch Beschluss der GmbH & Co KG wird auch der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH entlastet. Wenn dieser Übergriff auf den Geschäftsführer nicht gewollt ist, dann muss der Beschluss einen entsprechenden Vorbehalt vorsehen.
Hält eine AG nicht mehr als 10% an eigenen Aktien, dürfen als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der 90%-Schwelle nach GesellschafterausschlussG die restlichen fremden Aktien herangezogen werden.
Wird das „ganze“ Gesellschaftsvermögen der GmbH auf einen Dritten übertragen, ist nach § 273 AktG analog die Zustimmung der Generalversammlung mit 75 Prozent einzuholen.
Dem ausgeschiedenen Gesellschafter steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zu seinem Ausscheiden zu.