Thema: Rechtsmissbrauch

Rechtsmissbräuchlicher Abruf einer Bankgarantie

Rechtsmissbräuchlicher Abruf einer Bankgarantie

Sinn einer abstrakten Bankgarantie ist es, „erst nach erfolgter Zahlung zu streiten“: Dem Begünstigten soll eine sichere und durch Einwendungen nicht verzögerte Zahlung gewährleistet werden. Ein rechtsmissbräuchlicher Abruf der Garantie ist dennoch nicht erlaubt. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn die Garantie abgerufen werden soll, obwohl evident ist, dass kein Anspruch mehr besteht.