Optionsvertrag und laesio enormis
Optionsverträge können wegen laesio enormis angefochten werden. In gewissen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen kann es zu Einschränkungen kommen. Die 3-jährige Verjährungsfrist für die Anfechtung des im Optionsvertrag in Aussicht genommenen Hauptvertrags wegen laesio enormis läuft mit objektiver Möglichkeit der Geltendmachung und nicht erst mit der Ausübung der Option.