Auch unbestimmter Schlussrechnungsvorbehalt ausreichend, wenn Gespräche zwischen AN und AG nach Rechnungslegung stattfinden
Hat ein Auftragnehmer eine gegenüber der Schlussrechnung verminderte Schlusszahlung angenommen und den Abzügen rechtzeitig widersprochen, kommt es zu keiner Präklusion.