Irrtumsanfechtung wegen Kalkulationsirrtum
Ein Kalkulationsirrtum stellt in der Regel einen bloßen Motivirrtum dar. Dieser kann nicht mit Irrtumsanfechtung geltend gemacht werden. Nur wenn die Kalkulation des Preises zum Gegenstand der Vertragsverhandlung oder zum Vertragsinhalt wurde, kann ein Irrtum bei der Kalkulation angefochten werden.