Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten
Unter „Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten“ sind Arbeiten zu verstehen, die zur Behebung von Schäden erforderlich wurden, die entstanden, um dorthin zu gelangen, wo Mängel am beauftragten Gewerk zu beheben bzw Nachbesserungsarbeiten daran durchzuführen waren, und nicht solche, die der Behebung des vom Versicherungsnehmer ausgeführten mangelhaften Gewerks selbst dienten, also die erstmalige Herstellung eines mangelfreien Zustands im Sinne des Werkvertrags bewirken sollen.