Risikoausschluss – Verwendung von Luftfahrzeugen
Ein Segelflugzeug lässt sich mangels Motors nur durch Krafteinwirkung von außen bewegen. Daraus folgt, dass jemand, der eine Krafteinwirkung ausübt, die dazu führt, dass das Segelflugzeug aus seiner gesicherten Parkposition bewegt wird, dieses Segelflugzeug im Sinne des Risikoausschlusses in der Privathaftpflichtversicherung verwendet wird.