Vandalismusschaden am KFZ: Wann tritt die Fälligkeit der Versicherungsleistung ein?
Eine Klausel, wonach die Fälligkeit einer Versicherungsleistung bei Vandalismusschäden am KFZ von der Vorlage einer Reparaturrechnung abhängt, ist unzulässig und ungültig. Der gemäß § 15a Absatz 1 VersVG einseitig zwingende § 11 Absatz 1 VersVG legt fest, dass Geldleistungen des Versicherers mit der Beendigung der nötigen Erhebungen fällig werden.