Neue Rahmenvereinbarung für Berufshaftpflichtversicherung: Deckung in Gefahr?
Der Versicherungsschutz eines Bauträgers für das Gewährleistungsrisiko einer Subunternehmer-Insolvenz bleibt bei Einführung einer neuen Rahmenvereinbarung auch dann bestehen, wenn diese eine zeitliche Risikoeinschränkung enthält, da es sich um ein kontinuierliches Versicherungsverhältnis handelt, bei welchem das Risiko durchgehend versichert war.