Lärm durch Spielplatz ist zu dulden!
Anrainer klagen eine Gemeinde, die einen Spielplatz in der unmittelbaren Umgebung ihrer Liegenschaft errichtete. Grund: Die von dieser Freizeitanlage ausgehende Lärmbelästigung sei nicht tragbar. Der Lärm erreicht allerdings nicht das notwendige Ausmaß, welches die Gemeinde zur Unterlassung verpflichten würde.