Grobe Fahrlässigkeit bei Überfall auf Juwelier
Keine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles, wenn die elektronisch verschlossene Eingangstür durch bloßes Aufdrücken der Zarge geöffnet werden kann und die Mitarbeiterin – während des sichtbaren Dekorierens des Schaufensters – keinen Alarmtaster trägt.