Thema: Formpflicht

Satzungsdurchbrechung – Neues aus der Rechtsprechung

Satzungsdurchbrechung – Neues aus der Rechtsprechung

Verstößt ein Gesellschafterbeschluss gegen nicht gesetzlich zwingende, in der Satzung festgelegte Vorschriften, so ist der Beschluss nur anfechtbar. Konstellationen, in denen eine nicht anfechtungsberechtigte Person durch einen Beschluss geschädigt wird, sind denkbar. Der Beschluss kann idF uU aufgrund Sittenwidrigkeit nichtig sein. Ein kompetenzwidrig gefasster Beschluss zur Abberufung eines Geschäftsführers stellt keine zustandsbegründende Satzungsdurchbrechung dar und ist somit lediglich anfechtbar.

Notariatsakt: Verlesung erforderlich, gleichzeitige Anwesenheit nicht, Parteiwille entscheidend

Notariatsakt: Verlesung erforderlich, gleichzeitige Anwesenheit nicht, Parteiwille entscheidend

Bei notarieller Bekräftigung einer Privaturkunde steht das Unterbleiben der Vorlesung iSd § 52 NO dem Zustandekommen eines formgültigen Notariatsakts entgegen. Bei Verletzung der Formvorschrift nach § 76 Abs 2 GmbHG hinsichtlich eines auf Parteikonsens basierenden wesentlichen Vertragsbestandteils ist die gesamte Optionsvereinbarung ungültig.