Eine vielschichtige Entscheidung
Jedes Thema ist für sich alleine interessant! Es lohnt sich aber, den ganzen (leider langen) Blog-Beitrag zu lesen.
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Diesmal eine Entscheidung zu einer Genossenschaft – höchstwahrscheinlich auch für alle anderen Gesellschaftsformen von Relevanz: Einsicht sticht Datenschutz
Ob bzw. allenfalls welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Durchführung der Bucheinsicht einzuhalten sind, ist nicht zum Gegenstand des zivilrechtlichen Titels zu machen. Die Spanne von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr kann branchenübergreifend als übliche Bürozeit für die Bucheinsicht angesehen werden.
Die Ausübung des Bucheinsichtsrechts eines GmbH-Gesellschafters durch Bevollmächtigte ist im Allgemeinen nur mit Einverständnis der anderen Gesellschafter zulässig, ohne deren Einverständnis dann, wenn der Gesellschafter zB wegen längerdauernder Erkrankung oder dauernder Abwesenheit nicht selbst Einsicht nehmen kann.
Der OGH ließ die Frage offen, ob ein direkter Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer wegen seiner Außenhaftung geltend gemacht werden kann.
Dem Gläubiger einer GmbH steht auch nach Löschung der GmbH aus dem Firmenbuch ein auch zeitlich uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Bücher zu.
Dem ausgeschiedenen Gesellschafter steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zu seinem Ausscheiden zu.
Dem Kommanditisten steht im Fall eines wichtigen Grundes ein außerordentliches Auskunftsrecht über die Geschäftsführung des Komplementärs zu.
Die Bucheinsicht unter Beiziehung von zur Verschwiegenheit verpflichtenden Beratern ist auch ohne rechtsgeschäftliche Verschwiegenheitsverpflichtung zuzulassen.
Rechtsanwalt und Steuerberater eines Gesellschafters sind nicht verpflichtet, gegenüber der Gesellschaft eine Verschwiegenheitserklärung mit einer Pönale zu unterschreiben.