Schadenersatz gegen Privatgutachter
Erklärt der Gutachtenauftraggeber aufgrund eines falschen Privatgutachtens durch seinen Rechtsanwalt einen unberechtigten Vertragsrücktritt, haftet der Gutachter für den ent-standenen Schaden. Dass ein Rechtsvertreter aus einem unrichtigen Privatgutachten unrichtige Schlüsse zieht, liegt nicht außerhalb jeglicher Lebenserfahrung.