Schadenersatzrechtsschutz aus Anbahnung Geschäftsführerposition
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen iSd § 17 Abs 1 Z 1 Gleichbehandlungsgesetz sowie nach den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes ist nach dem privaten Schadenersatzrechtsschutz gedeckt, auch wenn es sich um die Anbahnung einer Geschäftsführerposition gehandelt hat.