Strategische Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten

Ob vor oder nach Ausbruch eines Gesellschafterstreites, es ist zunächst unumgänglich, dass wir von allen beteiligten Gesellschaften die aktuellen Gesellschafts- sowie allfällige Syndikatsverträge prüfen können. Durch Einsichtnahme in das elektronische Firmenbuch, die wir von unserer Kanzlei aus durchführen können, verschaffen wir uns einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.

Im Anschluss daran erklären Sie uns ausführlich die Ursachen sowie Hintergründe des (drohenden) Gesellschafterstreites. Bei dieser Besprechung sollten Sie uns auch Ihre Erwartungen an uns mitteilen:

  • Erwarten Sie eine Vertrags(über)prüfung, um über Ihre Ausgangslage und Rechte Bescheid zu wissen?
  • Wollen Sie im Hintergrund anwaltlich beraten werden und unser Coaching vor Verhandlungen mit anderen Gesellschaftern oder vor Generalversammlungen in Anspruch nehmen?
  • Sollen wir bei solchen Verhandlungen oder Generalversammlungen mit oder statt Ihnen einschreiten?
  • Wollen Sie über Ihre Rechte informiert werden, um einen Vergleich mit den anderen Gesellschaftern zu erzielen?
  • Wollen Sie Ihre Rechte „ohne Rücksicht auf Verluste“ durchsetzen?

Mit anderen Worten: Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf, Sie entscheiden, ob wir aggressiv oder moderat an Ihre Rechtssache herangehen.

Sobald alle diese Punkte geklärt sind, erarbeiten wir mit Ihnen die Strategie, allenfalls auch einige Alternativszenarien; diese kann umfassen:

  • Umgründungen,
  • Änderung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsordnungen,
  • Bucheinsichtsnahme,
  • Einberufung von Gesellschafterversammlungen und
  • Erhebung von Nichtigkeitsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse

Entscheidend wird auch sein, ob die anderen (gegnerischen) Gesellschafter bereits anwaltlich beraten werden und eine eigene Strategie entwickelt haben. In der Regel kann ein Gesellschafter, der zuerst einen Anwalt zu Rate zieht, agieren, hingegen andere, die sich zu spät beraten lassen, nur reagieren.