Krisenvorsorge und Krisenmanagement bei Haftung von Führungskräften
Wofür haften Sie?
Zur Vermeidung von Managerhaftungen (über)prüfen wir die Verträge zwischen Führungskräften und ihren Dienstgebern und informieren sie über ihre Rechte und Pflichten sowie die Möglichkeiten, zivilrechtliche Haftungen (Schadenersatz) und strafrechtliche Verantwortlichkeiten (Vorstrafen) zu vermeiden.
Nach Eintritt eines Haftungsfalles stehen wir − auch sehr kurzfristig − für ein Notfallprogramm und zur raschen Ermittlung des Sachverhaltes zur Verfügung. Vorrangig ist in dieser Situation, alles zu unternehmen, um weiteren Schaden abzuwenden und rasch die Ursachen des Haftungsfalles zu erkennen. In Folge gilt es, Argumente für die eigene Verteidigung zu sammeln und zu entwickeln.
Haftungsfälle sind so unterschiedlich, dass es von unserer Seite keine generellen Empfehlungen geben kann; vielmehr begleiten wir betroffene Führungskräfte in solchen Situationen individuell durch die Krise.
Wurden Sie von einer Führungskraft geschädigt?
Geschädigte übergeben uns alle Informationen und Unterlagen, die sie gesammelt haben. Wir beschaffen uns durch die uns zur Verfügung stehenden elektronischen Register (Firmen−, Grundbuch; Exekutionsregister etc.), durch Akteneinsicht bei Gerichten und Verwaltungsbehörden und durch unsere nationalen und internationalen Netzwerke (z.B. ICC, WKÖ, ÖGV) weitere Informationen und Unterlagen.
Am kostengünstigsten ist es für Geschädigte, ein Strafverfahren gegen den Schädiger einzuleiten, falls ein strafrechtswidriges Verhalten vermutet werden kann, damit die weiteren Ermittlungen von der Wirtschaftspolizei und der Staatsanwaltschaft geführt werden. Unsere Aufgabe in solchen Fällen ist es, den Sachverhalt so aufzuarbeiten, dass Wirtschaftspolizei und Staatsanwaltschaft eine ausreichende Basis finden, um aktiv weitere Ermittlungen zu führen. In einem Strafverfahren wird es unsere Aufgabe sein, den Schädiger zu einem Anerkenntnis zu bewegen, damit der Geschädigte sich einen kostenintensiven und riskanten Zivilprozess erspart.
Sollte kein strafrechtswidriges Verhalten vorliegen oder zu vermuten sein, empfehlen wir Geschädigten, vor kostenintensiven und riskanten Zivilprozessen zu prüfen, ob der Schädiger finanziell überhaupt in der Lage ist, den Schaden − auch nur teilweise − zu ersetzen. Erst dann ist es sinnvoll, über eine Prozessführung zu entscheiden (siehe auch Prozessrecht).
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und die Analyse Ihrer Situation zur Verfügung.