Fullservice rund um Privatstiftung

Diskretion ist für Anwälte gesetzlich geboten und für uns selbstverständlich, besonders in Bezug auf Ihre Vermögensverhältnisse!

Nach einer ausführlichen, vertrauensvollen Besprechung mit Ihnen, bei der auch die Sinnhaftigkeit einer Privatstiftung hinterfragt wird, kann Alexander Singer ganz konkret für Sie

  • eine optimale Struktur Ihrer Stiftungskonstruktion maßschneidern,
  • eine individuelle Stiftungserklärung erstellen (Stiftungsurkunde sowie Stiftungszusatzurkunde), oder eine bestehende Stiftungserklärung an geänderte Rahmenbedingungen anpassen,
  • mit Ihnen die Unternehmensnachfolge vorausschauend planen (Generationswechsel in Familienunternehmen),
  • Vermögens- beziehungsweise Unternehmenszersplitterung vermeiden helfen,
  • Streite zwischen Stiftern und Begünstigten oder Auseinandersetzungen zwischen Stifterfamilien und dem Stiftungsvorstand schlichten (vgl Kapitel 8. des Buches von Alexander Singer „GESELLSCHAFTERSTREIT vermeiden oder gewinnen“, welches bei Manz erschienen ist),
  • Sie in solchen Streiten vertreten (auch bei Gericht),
  • Mandate im Stiftungsvorstand oder Beirat und damit auch unmittelbar Verantwortung für „Ihre“ Privatstiftung übernehmen,
  • den Ausstieg aus einer Privatstiftung versuchen.

Natürlich werden bei all diesen Leistungen die nötigen Bestimmungen des Erbrechts mit berücksichtigt.

Sollten Stiftungsorgane sich etwas zu Schulden kommen lassen, prüft Alexander Singer, ob Schadenersatzansprüche bestehen und sinnvoll durchgesetzt werden können (Coaching bei Prozessführung). Wenn Sie als Stiftungsorgan mit solchen Schadenersatzansprüchen konfrontiert sind, (über)prüfen wir die Sach- sowie Rechtslage und informieren sie über ihre Möglichkeiten, zivilrechtliche Haftungen (Schadenersatz) und strafrechtliche Verantwortlichkeiten (Vorstrafen) zu vermeiden (Krisenvorsorge und Krisenmanagement bei Haftung von Führungskräften).

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und die Analyse Ihrer Situation zur Verfügung.