Baurechtliche Begleitung bis zur Schlussrechnung

Wir verstehen uns als umfassende Berater in baurechtlichen Angelegenheiten.


Beratung im verwaltungsrechtlichen Bauverfahren

Der Erfolg eines Bauprojektes hängt zu einem wesentlichen Teil auch davon ab, wie die von Ihnen ins Auge gefasste Liegenschaft bebaut werden darf. Die Bebaubarkeit wird maßgeblich von den raumordnungsrechtlichen Vorschriften des Bundeslandes und der Flächenwidmung jener Gemeinde/Stadt beeinflusst, in dem das Bauprojekt verwirklicht werden soll.

Wir beraten Sie daher schon im Vorfeld hinsichtlich der zulässigen Bauklasse und des Ausmaßes der Verbaubarkeit des Grundstückes, weil beide Aspekte die später erzielbaren Wohn- oder Nutzflächen, und damit die Wirtschaftlichkeit des Projekts, beeinflussen.

Die Erwirkung der notwendigen bau- und raumordnungsrechtlichen Bewilligungen hat diese Vorgaben zu berücksichtigen.

Sind Sie nicht selbst Projektwerber, sonder Betroffener eines in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft geplanten Bauprojektes, ist es zur Wahrung Ihrer Rechte erforderlich, schon in diesem Stadium von der Parteistellung Gebrauch zu machen und Bedenken gegen das Projekt zeitgerecht im Verfahren vorzutragen, da ansonsten negative Auswirkungen des Projekts oft nicht mehr abzuwenden sind.

Wenn die Baubehörde Ihnen den „baupolizeilichen“ Auftrag erteilt, Maßnahmen zu setzen (Abbruch, Sanierung usw.), prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung und wehren diese entweder für Sie ab, oder setzen ökonomisch sinnvolle Alternativen durch.

 


Bauvertragsrechtliche Beratung

Unsere bauvertragsrechtliche Beratung setzt bereits ein, bevor Bauverträge unterschrieben werden. Wir klären − gerne gemeinsam mit Ihren eigenen Spezialisten (Bautechniker, Planer usw.) − schon in diesem Stadium die möglichen Risiken, die sich aus dem Projekt ergeben können und dessen voraussichtliche Kosten wesentlich beeinflussen. Wir sehen die Errichtung und Prüfung von Bauverträgen als wesentliches Instrument, Ihre Interessen schon im Vorfeld jeder streitigen Auseinandersetzung zu sichern.

Wenn es im Zuge der Abwicklung von Bauverträgen zu Änderungen des Mengen- und Leistungsumfanges kommt, die zu Nachtragsforderungen führen, oder wenn wechselseitige Schadenersatz- bzw. Gewährleistungsansprüche im Raum stehen, bieten wir folgende Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich der ÖNORM-gerechten Vornahme der Warnpflicht
  • Korrekte Anmeldung von Nachträgen und Legung von Nachtragsangeboten
  • Richtige auftraggeberseitige Reaktion auf Warnung und Nachtragsangebot
  • Rechtliche Prüfung der Schlussrechnung auf Übereinstimmung mit dem Leistungsvertrag
  • Führung vorprozessualer Vergleichsgespräche

Sofern die gerichtliche Auseinandersetzung in einem Bauprozess unvermeidlich ist,

  • Festlegung der Strategie zur Abwehr oder (gerichtlichen) Geltendmachung von Ansprüchen
  • Prüfung der Beweisbarkeit der wechselseitigen Behauptungen sowie der Beweislastverteilung.