Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht
- Vertretung in Verwaltungsverfahren
- Gewerberecht
- Betriebsanlagenbewilligungen
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
Rund 90 (!) Prozent des österreichischen Rechtsbestandes ist Verwaltungsrecht. Eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften richtet sich direkt oder indirekt an Unternehmen und regelt so das Wirtschaftsleben.
Gleichzeitig nehmen viele dieser Gesetze Führungskräfte von Unternehmen in die Pflicht und bilden im Fall der Übertretung die Grundlage für eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführern, Vorständen und anderen leitenden Angestellten.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Verwaltungsrechts und unterstützen Sie bei der Erwirkung sämtlicher unternehmensrelevanter Bewilligungen, wie zum Beispiel von Gewerbeberechtigungen, Betriebsanlagenbewilligungen, bei der Bestellung von gewerberechtlichen Geschäftsführern und anderen verwaltungsrechtlich verantwortlichen Personen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit sämtlichen verwaltungsstrafrechtlichen Problemstellungen.
Unsere Erfahrung in diesen Fragen ermöglicht es Ihnen, sich auf Ihre unternehmerischen Aufgaben zu konzentrieren.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und die Analyse Ihrer Situation zur Verfügung.