Prozessrecht

  • Zivilprozessrecht
  • Verwaltungsverfahren
  • Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen
  • Gemeinschaftsrecht

Prozessrecht ist eine Spezialdisziplin. Die Führung von Prozessen setzt einerseits Kompetenz in jenem Fachbereich, in dem prozessiert wird, und andererseits genaue Kenntnis und Erfahrung in der jeweiligen Verfahrensordnung voraus.

Wir unterstützen Sie bei der wirtschaftlichen Rechtsdurchsetzung bei staatlichen Gerichten und Behörden sowie vor Schiedsgerichten.

Wir verfügen über umfassendes Fachwissen und langjährige Erfahrung in allen Gebieten des Wirtschaftsrechts und in allen Verfahrensordnungen (ZPO, AVG, Schiedsordnungen, StPO etc.).

Wir sind darüber hinaus aber auch in nicht-juristischen Techniken geschult, die oft für den Ausgang eines Verfahrens von großer Bedeutung sind: Rhetorik, Fragetechnik („Gut gefragt, ist halb gewonnen!“), Körpersprache, graphische Aufbereitung komplexer Sachverhalte, Psychologie usw.

Diese Kombination aus juristischer Kompetenz und soft skills gewährleistet eine kompetente und rasche Verfolgung der Interessen unserer Mandanten, die stets ökonomischen Zielsetzungen folgt.


Wir beraten und vertreten bei der Prozess-ührung in folgenden Bereichen:

  • Bank- und Wertpapierrecht, Anlegerprozesse (insb. Emittenten) sowie Leasingrecht (einschließlich Kurrentien, das sind standardisierte Forderungseintreibungen)
  • Beraterhaftung (dies umfasst Haftungsfragen aller freiberuflichen Berater vom Architekten über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bis zum Ziviltechniker und Sachverständigen)
  • Baurecht
  • Haftungsrecht, Schadenersatz- und Produkthaftungsrecht, Gewährleistungsrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Immobilien- und Bestandsrecht
  • Insolvenzrecht, Gläubigerschutz und Anfechtungsrecht
  • Liegenschafts- und Bauträgerrecht
  • Vergabekontrolle für Auftraggeber, Bewerber und Bieter
  • (internationales) Verkehrsrecht

Weiters verfügen wir über eine umfassende Kompetenz auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene, sowohl im vertraglichen (Rom I-Verordnung) und im außervertraglichen Bereich (Rom II-Verordnung) als auch im internationalen Prozessrecht (EuGVVO).

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und die Analyse Ihrer Situation zur Verfügung.

Leistungen & Methoden