Privatstiftung

  • Gründung von Privatstiftungen
  • Prüfung und Überarbeitung von Stiftungserklärungen
  • Streit unter Stiftern oder Begünstigten
  • Vorstandsmandate

Diskretion ist für Anwälte gesetzlich geboten und für uns selbstverständlich, besonders in Bezug auf Ihre Vermögensverhältnisse!

Alexander Singer hat in seiner täglichen Anwaltspraxis mit Privatstiftungen zu tun, und zwar

  • als Verfasser von Stiftungserklärungen (Stiftungsurkunde sowie Stiftungszusatzurkunde),
  • als – teilweise auch strategischer – Berater von
    • Stiftern,
    • Begünstigten,
    • Stiftungsvorständen,
    • Stiftungsprüfern oder
    • Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder von Privatstiftungen,
  • als Anwalt von Stiftern oder Begünstigten, wenn unter diesen Streit ausbricht (vgl Kapitel 8. des Buches von Alexander Singer „GESELLSCHAFTERSTREIT vermeiden oder gewinnen“, welches bei Manz erschienen ist),
  • als Rechtsbeistand von Stifterfamilien bei Auseinandersetzungen mit dem Stiftungsvorstand,
  • als Schlichter von solchen Streiten,
    und
  • als Vorstandsmitglied von Privatstiftungen,
    aber
  • auch bei Auflösung oder Widerruf von Privatstiftungen.

In vielen Privatstiftungen wird Familienvermögen gebündelt beziehungsweise halten viele Privatstiftungen Anteile an Familienunternehmen. Alexander Singer kommt dabei zu Gute, dass er aus einer Unternehmerfamilie stammt und selbst elf Jahre als geschäftsführender Gesellschafter mehrerer Gesellschaften einer großen Unternehmensgruppe tätig war.

Privatstiftungsrecht geht zwingend einher mit Gesellschaftsrecht und Erbrecht, in dem wir Ihnen ebenfalls zur Seite stehen.

Bei Auseinandersetzungen zwischen Stiftern oder Begünstigten beziehungsweise zwischen Stifterfamilien und Stiftungsvorstand kann es auch zu Gerichtsverfahren kommen. In diesen können wir Sie auf Grund unserer Kompetenz im Prozessrecht bestens vertreten.

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und die Analyse Ihrer Situation zur Verfügung.

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