Forderungsbetreibung

  • Forderungsschreiben
  • Gerichtliche Durchsetzung
  • Exekution
  • Vertragsgestaltung

Gerät der Schuldner in Verzug und zahlt offene Rechnungen nicht, ist die rasche Durchsetzung und Betreibung einer aushaftenden Forderung geboten.

Wir setzen zunächst außergerichtliche Maßnahmen und verfassen ein anwaltliches Mahnschreiben. Dies zeigt die Entschlossenheit des Gläubigers und führt oft schon zur Zahlung des Schuldners.

Andernfalls ist Klagsführung notwendig, um einen Exekutionstitel zu erwirken. Bei Mietzinsforderungen bringen wir für Sie als Vermieter Mietzins- und Räumungsklage ein.

In der Folge setzen wir den Exekutionstitel durch Zwangsvollstreckung durch. Dies umfasst:

  • Gehalts- und Fahrnisexekution
  • Exekution auf Immobilien
  • Forderungsexekution (Pfändung einer Lohn- oder Gehaltsforderung)
  • Exekution auf Vermögensrechte, die nicht zu den Forderungen gehören (Gewerbliche Unternehmen, Konzessionen, Anteilsrecht an ungeteiltem Vermögen, Gesellschaftsrechte, Fruchtgenuss, Patent- und Lizenzrechte, Verwertungsrecht des Urhebers und Werknutzungsrechte, Marken- und Firmenrechte)
  • Räumungsexekution
  • Erforderlichenfalls Anmeldung der Forderung und Vertretung im Insolvenzverfahren des Schuldners (Verfahren zur Feststellung der Konkursforderung, Anfechtungsprozesse)

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Banken sowie Versicherungen außerdem bei der Erstellung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein juristisch klar formulierter Vertrag unter Bedachtnahme sämtlicher Eventualitäten ist effizient durchsetzbar und somit die erste wichtige Absicherung gegen Forderungsausfälle.

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und die Analyse Ihrer Situation zur Verfügung.

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