Gesellschaftsrecht

  • Gesellschaftsverträge, Syndikatsverträge
  • Geschäftsordnungen, Geschäftsführerverträge
  • Unternehmenskäufe (Share Deal, Asset Deal)
  • Umgründungen

Wir haben sowohl als Unternehmer als auch aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwälte rechtliche und praktische Erfahrung im Gesellschaftsrecht.

Unsere Spezialisierung besteht für alle Gesellschaftsformen, also für Personengesellschaften (OG, KG) gleichermaßen wie für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Privatstiftungen.

Die gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst alle Vorgänge in Gesellschaften:

  • Finden der geeigneten Rechtsform,
  • Abschluss von Gesellschafts- und Syndikatsverträgen,
  • Wechselseitige Anbote (Call- und / oder Put-Optionen),
  • Geschäftsordnungen für Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat,
  • Strategische Vorbereitung und Abwicklung von Gesellschafterversammlungen, Generalversammlungen und Hauptversammlungen,
  • Kapitalerhöhungen und −herabsetzungen,
  • Umgründungen wie zum Beispiel Verschmelzungen, Einbringungen, Spaltungen, Realteilungen ,
  • Unternehmenskäufe und −veräußerungen, Due Diligence und
  • Abwicklung (Liquidation)

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und die Analyse Ihrer Situation zur Verfügung.