Erbrecht

  • Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Erbschaftsklagen
  • Privatstiftungsrecht

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Gestaltung der Erbfolge und der Zuwendung einzelner Vermögensstücke sowie damit im Zusammenhang stehender Steuerbelastung und erstellen Ihre ideale letztwillige Verfügung.

Gerne registrieren wir Ihr Testament im Testamentsregister, damit es im Todesfall auch sicher aufgefunden und Missbrauch verhindert wird.

Sind Sie Erbe oder hat Ihnen der Verstorbene einzelne Vermögensstücke vermacht, empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung einzuholen. Wir beurteilen Ihre Situation und die rechtlichen Möglichkeiten. Gegebenenfalls vertreten wir Sie im Verlassenschaftsverfahren zur Wahrung Ihrer Rechte.

Vor allem wenn Sie als Kind oder Ehegatte nichts oder zu wenig erben sollten, ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung und erforderlichenfalls gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Privatstiftung

Ergänzend zu erbrechtlichen Themen bieten wir selbstverständlich auch Beratung im Privatstiftungsrecht an, denn die Errichtung einer Privatstiftung ist ebenfalls eine Möglichkeit, Vermögen zu „vererben“. Außerdem sind bei jeder Widmung von Vermögen an eine Privatstiftung erbrechtliche Bestimmungen sowie die Rechtsprechung zum Erbrecht ebenso zu berücksichtigen, wie steuerrechtliche Vorschriften.

Wenn Stifter sterben, entsteht oft ein Streit unter den Begünstigten. Wir vertreten Sie und Ihre Interessen in solchen Streiten, bieten aber auch Lösungen an, solche Streite zu beenden bzw. zu vermeiden (Bildung von Rechenkreisen, Errichtung von Substiftungen, Übernahme von Vorstandsfunktionen als Mitglied im Stiftungsvorstand usw).