Führerscheinklausel in der Unfallversicherung
Der durchschnittlich verständige VN versteht die Führerscheinklausel dahin, dass er, um Versicherungsschutz zu genießen, zum Lenken eines Kraftfahrzeugs über die entsprechende Lenkberechtigung nach dem Führerscheingesetz verfügen muss. Die Führerscheinklausel hat auch für Fahrten auf nichtöffentlichem Grund Geltung. Auch wenn das Verhalten des Mitversicherten gesetzlich nicht verboten gewesen sein mag, resultiert mangels passenden Führerscheins dennoch Leistungsfreiheit des Versicherers.