Streitwertobergrenze und Kaufvertrag vs Werkvertrag
Werden Werkvertragsansprüche aus verschiedenen Verträgen mit unterschiedlichen Parteien (Reihenhäuser) gegen den VN geltend gemacht, ist Rechtsschutzdeckung zu gewähren, wenn die Ansprüche pro Werkvertrag die Streitwertobergrenze nicht übersteigen.