Reisestornoversicherung – Pandemieausschluss
Auch wenn vor der Verletzung des VN die Pandemie eintrat, ist ein Versicherungsfall erst mit der zur Reiseunfähigkeit führenden Verletzung des Klägers eingetreten. Da die Verletzung des Klägers aber nicht auf die Pandemie zurückzuführen war, ist der Risikoausschluss "Pandemie" nicht anwendbar.