Haftpflichtversicherung

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Nachbesserungs­begleit­schäden in der Betriebs­haftpflicht­versicherung

Nachbesserungs­begleit­schäden in der Betriebs­haftpflicht­versicherung

Der zusätzliche Versicherungsschutz der Nachbesserungsbegleitschädenklausel beruht auf der Überlegung, dass der Werkunternehmer bei Verbesserung seines mangelhaften Gewerks in vielen Fällen im Rahmen von Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten zwangsläufig Gebäudeteile oder sonstige Sachen des Werkbestellers beschädigen muss und dieses Risiko zusätzlich versichern will.