Serienschaden bei Steuerberatern
Wird durch Übermittlung eines (1) Schriftsatzes für mehrere Mandanten ein Schaden verursacht, liegt ein Serienschaden vor (mehrere Verstöße des Versicherungsnehmers, die auf derselben Ursache beruhen).
Wird durch Übermittlung eines (1) Schriftsatzes für mehrere Mandanten ein Schaden verursacht, liegt ein Serienschaden vor (mehrere Verstöße des Versicherungsnehmers, die auf derselben Ursache beruhen).
Aus dem Wortlaut der Klausel kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer nicht entnehmen, dass Schäden bei einem Abladevorgang nicht von der Klausel BB 7878 umfasst sind, solange die bewegliche Sache bei oder infolge der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit dieser Sache beschädigt wurde.
Der Versicherungsschutz eines Bauträgers für das Gewährleistungsrisiko einer Subunternehmer-Insolvenz bleibt bei Einführung einer neuen Rahmenvereinbarung auch dann bestehen, wenn diese eine zeitliche Risikoeinschränkung enthält, da es sich um ein kontinuierliches Versicherungsverhältnis handelt, bei welchem das Risiko durchgehend versichert war.
Ein Schaden, der dadurch entsteht, dass ein Fahrgast, der sich am Weg zur im Reisebus vorhandenen Toilette befindet, aufgrund einer starken Bremsung gegen die Windschutzscheibe geschleudert wird, realisiert eine primär vom Kraftfahrzeugbetrieb ausgehende Gefahr und damit jenes spezifische Risiko aus der Verwendung eines Kraftfahrzeuges (Risikoausschluss).
Unter „Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten“ sind Arbeiten zu verstehen, die zur Behebung von Schäden erforderlich wurden, die entstanden, um dorthin zu gelangen, wo Mängel am beauftragten Gewerk zu beheben bzw Nachbesserungsarbeiten daran durchzuführen waren, und nicht solche, die der Behebung des vom Versicherungsnehmer ausgeführten mangelhaften Gewerks selbst dienten, also die erstmalige Herstellung eines mangelfreien Zustands im Sinne des Werkvertrags bewirken sollen.
Abschnitt A Z 3 EHVB 2006 setzt einen Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Vorschriften voraus. ÖNORMEN sind, soweit sie nicht durch konkrete Rechtsvorschriften für verbindlich erklärt wurden, rechtlich nichts weiter als Vertragsschablonen.
Die auf Legalzessionen gestützten Forderungen mehrerer Versicherer eines Konsortiums auf Ersatz der von ihnen ihrem Versicherungsnehmer - entsprechend ihrem Anteil - erbrachten Versicherungsleistungen sind getrennt zu betrachten. Bei den Versicherern handelt es sich gegenüber dem Schädiger nicht - wie nach § 55 Abs 4 iVm § 55 Abs 1 Z 2 JN erforderlich - um materielle Streitgenossen.
Das Mitnehmen einer Waffe in eine fremde Wohnung und das nach dem Konsum von Alkohol erfolgte Betätigen des Abzugs in einer Wohnung voller Menschen stellt keine gedeckte Gefahr des täglichen Lebens dar.
Ein Segelflugzeug lässt sich mangels Motors nur durch Krafteinwirkung von außen bewegen. Daraus folgt, dass jemand, der eine Krafteinwirkung ausübt, die dazu führt, dass das Segelflugzeug aus seiner gesicherten Parkposition bewegt wird, dieses Segelflugzeug im Sinne des Risikoausschlusses in der Privathaftpflichtversicherung verwendet wird.
Eine juristische Person hat für das Verhalten und die Kenntnis ihrer Vertretungsorgane einzustehen. Das Wissen des Alleingeschäftsführers über bereits vor Versicherungsbeginn von ihm verursachte vorsätzliche schädigende Handlungen ist der versicherten Hausverwaltung GmbH zuzurechnen.
Eine zweckorientierte Auslegung des Ausschlusstatbestands erfordert die Verwirklichung einer primär von der Verwendung des Kraftfahrzeugs unmittelbar ausgehenden Gefahr, nicht aber die Realisierung anderer (zB betrieblicher) Risiken, die in irgendeinem Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug stehen.
Der Versicherungsanspruch in der Haftpflichtversicherung wird zu dem Zeitpunkt fällig, in dem der Versicherungsnehmer von einem Dritten auf Schadenersatz wegen eines unter das versicherte Risiko fallenden Ereignisses oder einer sonstigen Eigenschaft in Anspruch genommen wird.
Eine Subsidiaritätsklausel ist eine der Risikoabgrenzung dienende Bestimmung, wonach der Versicherer nicht haftet, wenn ein anderer Versicherer die Gefahrtragung für das betreffende Wagnis unternommen hat.
Die Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses, dass die Ersatzpflicht des Versicherten nach Bestand und Betrag im Deckungsprozess gegen den Versicherer nicht nachgeprüft werden darf, gilt nicht für die aus dem Versicherungsverhältnis resultierende Einwendung der Leistungsfreiheit aufgrund der Verletzung von Obliegenheiten.
(Schweiß-)Arbeiten am Fahrzeug sind als „Verwenden“ iSd Art 15.4.3 ABH anzusehen und daher von der Versicherungsdeckung der Privat-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Als mitversicherte Arbeitnehmer sind auch Personen anzusehen, mit denen der VN keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, wenn sie eine betriebliche Tätigkeit wie dessen eigene Arbeitnehmer ausüben, sie in den versicherten Betrieb organisatorisch eingegliedert sind und dem Weisungs- und Aufsichtsrecht des VN unterliegen, auch wenn dies nur vorübergehend geschieht
Eine fehlerhafte Abschlussprüfung über mehrere Folgejahre stellt mangels wirtschaftlichen Zusammenhangs keinen Serienschaden im Sinne der AHVB-KWT 2016 dar.
Durch das Fahrradfahren im stark alkoholisierten Zustand wird eine Gefahrensituation geschaffen, die im normalen Lebenslauf nicht immer wieder eintritt, weshalb dadurch keine Gefahr des täglichen Lebens verwirklicht wird.