Haftpflichtversicherung

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Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten

Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten

Unter „Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten“ sind Arbeiten zu verstehen, die zur Behebung von Schäden erforderlich wurden, die entstanden, um dorthin zu gelangen, wo Mängel am beauftragten Gewerk zu beheben bzw Nachbesserungsarbeiten daran durchzuführen waren, und nicht solche, die der Behebung des vom Versicherungsnehmer ausgeführten mangelhaften Gewerks selbst dienten, also die erstmalige Herstellung eines mangelfreien Zustands im Sinne des Werkvertrags bewirken sollen.

Offene Mitversicherung (Konsortialversicherung) und materielle Streitgenossenschaft

Offene Mitversicherung (Konsortialversicherung) und materielle Streitgenossenschaft

Die auf Legalzessionen gestützten Forderungen mehrerer Versicherer eines Konsortiums auf Ersatz der von ihnen ihrem Versicherungsnehmer - entsprechend ihrem Anteil - erbrachten Versicherungsleistungen sind getrennt zu betrachten. Bei den Versicherern handelt es sich gegenüber dem Schädiger nicht - wie nach § 55 Abs 4 iVm § 55 Abs 1 Z 2 JN erforderlich - um materielle Streitgenossen.