Vom Zweikonten- zum Dreikontenmodell?
Bei einer Kommanditgesellschaft war strittig, ob „das“ Verrechnungskonto eines Kommanditisten ein Einlagekonto war (also quasi ein fixes Kapitalkonto), von dem Entnahmen nur mit einem (einstimmigen) Gesellschafterbeschluss zulässig sind, oder ein bloßes Forderungskonto, von dem Entnahmen auch ohne Gesellschafterbeschluss zulässig sind. Es lohnt sich, das im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich zu regeln!