01.07.2016 | OLG München 23.6.2016, 23 U 4531/15 Ausmaß der Treuepflicht (Deutschland) Dass Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft sind, Zwecke der Gesellschaft gefördert werden und die Zustimmung zumutbar ist, genügt nicht für eine Zustimmungspflicht.