Unzulässige Preisanpassung im Bauträgervertrag
Eine Preisanpassungsklausel in einem Bauträgervertrag, wonach eine Preiserhöhung möglich sein soll, wenn nach den Wohnbauförderungsbestimmungen die letztlich behördlich genehmigten Gesamtbaukosten, die endgültige Nutzwertberechnung oder die für die Wohnbauförderungsendabrechnung geprüften förderbaren Nutzflächen von den anfänglich zugesagten bzw kalkulierten Werten abweichen, ist unzulässig.