Zum sittenwidrigen Ausschluss sekundärer Gewährleistungsbehelfe
Sind wesentliche Mängel entweder von vornherein unbehebbar oder kann sie der Verkäufer trotz rechtzeitiger Verbesserungsversuche nicht beheben, so ist ein Ausschluss des Wandlungsrechts für den Käufer in AGB gröblich benachteiligend.