Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch bei reflektierender Photovoltaikanlage
Das Vorhandensein vieler Photovoltaikanlagen in der Gemeinde sagt nichts darüber aus, ob es auch zu vergleichbaren Blendwirkungen auf Wohnungen kommt. Es kommt nicht auf die Ortsüblichkeit der emittierenden Anlagen, sondern nur auf die Ortsüblich-keit der Emissionen an.