Gewährleistungsverzicht beim Wohnungskauf gilt nur für dem Käufer bekannte Baumängel
Die Haftung des Verkäufers einer Wohnung für „geheime Baumängel“ besteht auch dann, wenn zwar die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, im Vertrag jedoch darauf hingewiesen wurde, dass der Verkäufer den Zustand der Wohnung kennt und er diese besichtigt hat.