
Schadenersatz statt Gewährleistung: Verzug bei der Mängelbehebung und Vertrauensverlust
Bei schuldhafter Verursachung von Mängeln kann Schadenersatz statt Gewährleistung gefordert werden. Zunächst steht jedoch nur Austausch oder Verbesserung zu. Das Erfüllungsinteresse kann unter anderem erst bei Verzug bei der Mängelbehebung oder Vertrauensverlust gefordert werden. Ob dieses vorliegt ist stets eine Einzelfallentscheidung.