Rückforderung von anteiligen Sanierungskosten nach Kauf von Dachgeschosswohnungen
Erhält ein Wohnungseigentumskäufer vor Kauf kein Gutachten iSd § 37 Abs 4 WEG 2002 und werden Erhaltungsarbeiten in allgemeinen Teilen des Hauses innerhalb der ersten zehn Jahre notwendig, so kann der Käufer den Wohnungseigentumsorganisator auf Zahlung des ihm zugeordneten Anteils an den Sanierungskosten klagen.