13.08.2020 | LVWG NÖ-AV-1288/001-2019 Keine Auflagen bei Abbruchaufträgen Die Möglichkeit als Behörde Abbrucharbeiten iSd § 35 Abs NÖ BO 2014 anzuordnen räumt keine Befugnis ein, Zusatzaufträge in Form von Auflagen im Zuge der Abbruchsausführung anzuordnen.